Allgemeine Geschäftsbedingungen
WICHTIGER HINWEIS
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Passagiere finden Anwendung auf Ihre Buchung der Norfolkline-Zeebrügge-Rosyth-Dienstleistungen zusätzlich zu den Bedingungen für Norfolkline-Fährpassagiere und dem Athener Übereinkommen von 1974. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Passagiere decken eher praktische Angelegenheiten. Sowohl das Athener Übereinkommen von 1974 als auch die Bedingungen für Norfolkline-Fährpassagiere umfassen Einschränkungen und Ausschlüsse bezüglich unserer Haftung für Tod, Personenschäden, finanzielle Verluste sowie Sachschäden, auch wenn sie die Folge einer Nachlässigkeit unsererseits sind. Sie sowie alle Personen Ihrer Reisegruppe müssen persönlich diese Bedingungen zur Kenntnis nehmen und sich damit vertraut machen, ehe Sie die Buchung bestätigen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Passagiere beschränken oder entziehen keinerlei Rechte, Vorrechte, Befreiungen, Einreden, Ausnahmen oder Haftungsbeschränkungen von Norfolkline, die durch internationale Verträge, Satzungen oder andere zwingende Vorschriften vorgesehen sind. Die in Klausel 1 der Allgemeinen Bedingungen für Norfolkline-Ferry-Passagiere enthaltenen Definitionen gelten für diese Geschäftsbedingungen, falls anwendbar.
1. ZEITEN
1.1 Alle Angaben über Uhrzeiten oder Zeitpläne, die in den von Norfolkline herausgegebenen Fahrplänen und/ oder anderen Informationen und/oder Dokumenten angegeben sind, sind in Ortszeit angegeben, sofern nichts anderes vermerkt ist.
2. FAHRZEUGDECK
2.1 Während der Überfahrt ist der unerlaubte Zugang zu verbotenen Bereichen, der Verbleib in Fahrzeugen oder die Anwesenheit auf dem Fahrzeugdeck verboten. Wir bitten Sie, alle persönlichen Gegenstände und Gepäckstücke, die Sie gegebenenfalls während der Überfahrt benötigen, vor Beginn der Überfahrt an sich zu nehmen.
2.2 Während der Überfahrt muss Ihr Fahrzeug mit eingelegtem Gang oder in Parkposition (P) im Fall eines Automatikgetriebes abgestellt werden. Die Handbremse muss angezogen sein. Das Fahrzeug muss abgeschlossen sein. Fahrzeugalarmanlagen oder Bewegungsmelder müssen ausgeschaltet sein.
2.3 Mit Dieselkraftstoff oder LPG betriebene Fahrzeugheizungen müssen während der Überfahrt ausgeschaltet sein. Bei mit LPG betriebenen Fahrzeugen muss der Kraftstofftank abgeschlossen sein.
2.4 Die Fahrer und/oder Besitzer von Motorrädern sollen diese zu ihrer eigenen Zufriedenheit mit dem von Norfolkline bereitgestellten Material sichern.
3. ZAHLUNG
3.1 Die Zahlung ist fällig bei der Buchung.
3.2 Norfolkline akzeptiert eine Zahlung mit den gängigen Kreditkarten, Maestro-Karten oder vereinfachte Schecks (mit gültiger Scheckgarantiekarte im Fall der Zahlung am Schalter). Bei Zahlung durch Kreditkarte ist eine Buchungsgebühr fällig. Bei Zahlungen mit vereinfachten Schecks muss Norfolkline spätestens 21 Tage vor dem Reisedatum über den Scheck verfügen.
3.3 Für am Tage der Abreise getätigte Buchungen kann ein Zuschlag verlangt werden.
3.4 Norfolkline kann Reservierungskosten pro Buchung berechnen, wenn die Buchung telefonisch über das Callcenter oder persönlich im Terminal erfolgt.
3.5 Die Buchungsgebühr unter Punkt 3.4 kann von Zeit zu Zeit angepasst werden. Norfolkline teilt jegliche Änderungen zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage mit.
4. KRAFTSTOFFZUSCHLAG
4.1 Zum Zeitpunkt der Buchung und/oder zu jedem Zeitpunkt zwischen der Buchung und dem Reisedatum kann ein Kraftstoffzuschlag erhoben werden und von Ihnen verlangt werden.
4.2 Norfolkline teilt Ihnen die Bedingungen und den Betrag des Kraftstoffzuschlags zum Zeitpunkt der Buchung und/oder zu einem anderen Zeitpunkt vor dem Reisedatum mit.
5. PASSAGIERE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
5.1 Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die Hilfe benötigen, müssen Norfolkline dies bei der Buchung sowie beim Einchecken melden.
6. TIERE
6.1 Norfolkline transportiert Tiere, insofern die Genehmigung und/oder Lizenz durch die zuständigen Behörden gebilligt wurde.
6.2 ‘Tiere’ bedeutet jedes Tier oder Haustier, das sich im Besitz eines Passagiers befindet oder von einem Passagier begleitet wird oder das sich im Besitz, unter der Aufsicht oder Kontrolle eines Passagiers befindet, jedoch unter Ausschluss von Vieh.
6.3 Transportbehälter für Hunde sind verfügbar. Sie müssen vorher gebucht werden.
6.4 Die Gebühren für Haustiere finden Sie unter www.norfolkline.com.
6.5 Passagiere mit Tieren müssen die erforderlichen Bescheinigungen und/oder Lizenzen und/oder Identifizierungsdokumente für die Tiere mit sich führen. Norfolkline verweigert den Transport von Tieren, wenn dies durch Gesetze oder Verordnungen verboten ist.
7. RAUCHVERBOT
7.1 Das Rauchen ist an Bord des Schiffes verboten, vorbehaltlich der angegebenen Raucherzonen im Außenbereich.
8. EINCHECKEN / TICKETS
8.1 Den Passagieren wird angeraten, sich über die aktuellen Fahrzeiten unter www.norfolkline.com oder durch einen Anruf bei einem der nachstehend angeführten zuständigen Callcenter zu informieren, ehe sie sich zum Abfahrtshafen begeben.
8.2 Fahrzeuge und Passagiere müssen spätestens eine Stunde und frühestens zwei Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit einchecken.
8.3 Norfolkline stellt KEINE Tickets aus. Bei der Ankunft am Abfahrtsterminal begeben Sie sich unmittelbar zum Check-in-Schalter mit Ihrer Buchungsreferenz.
9. WETTER
9.1 Schwierige Wetter- oder Seebedingungen können zu einer Annullierung oder Verzögerung unserer Dienstleistungen führen. Wir bemühen uns, die Passagiere über Annullierungen zu informieren, können jedoch in keiner Weise haftbar gemacht werden.
10. NICHTERSCHEINEN / VERSPÄTETES ERSCHEINEN
10.1 Die Check-in-Schalter schließen eine Stunde vor der Abfahrt des Schiffes. Passagiere, die später ankommen, werden nicht mehr an Bord des Schiffes gelassen und ihr Ticket kann seine Gültigkeit verlieren, möglicherweise ohne Rückerstattung oder kostenfreie Ersatzüberfahrt.
11. UNBENUTZTE TICKETS UND RÜCKERSTATTUNGEN
11.1 Wenn ein Passagier nicht in der Lage ist, seine Buchungsreferenz beim Einchecken zu bestätigen, muss eine neue Buchung erfolgen und bezahlt werden. Wenn die ursprüngliche Buchungsreferenz Norfolkline später mitgeteilt wird, kann Norfolkline nach eigenem Ermessen den ursprünglichen Fahrpreis erstatten.
11.2 Sonderangebote oder –buchungen können im Fall einer Stornierung nicht erstattet werden.
11.3 Wenn ein Passagier vor dem Abfahrtsdatum eine Standardbuchung ohne Sonderangebot (einschließlich Minitrip) storniert, hat er Anrecht auf eine Rückerstattung unter Einbehaltung folgender Stornierungsgebühren:
Zeit bis zur Abreise Stornierungsgebühr
Bis zu 8 Wochen vor der Abreise - Kostenlos
8 bis 4 Wochen vor der Abreise - 25% des Gesamtpreises
4 bis 2 Wochen vor der Abreise - 50% des Gesamtpreises
Weniger als 2 Wochen vor der Abreise - 100% des Gesamtpreises
11.4 Anträge auf Rückerstattung müssen spätestens zwei Wochen nach dem vorgesehenen Abreisedatum im Büro oder der Agentur von Norfolkline eingereicht werden, wo die Buchung vorgenommen wurde, oder im Fall einer elektronischen Buchung über Internet bei jedem Norfolkline-Büro. Bei allen Forderungen muss die Buchungsreferenz angegeben werden.
12. UMBUCHUNGSGEBÜHREN
12.1 Buchungen können abhängig von der Verfügbarkeit geändert werden. Hierfür wird eine Umbuchungsgebühr fällig, insofern nichts anders Lautendes im Sonderangebot vermerkt ist. Es gelten folgende Gebühren:
Die Umbuchungsgebühr für Angebotspreise, z.B. ‘Sonderangebote’ beträgt GBP 25 / EUR 35.
Die Umbuchungsgebühr für Standardpreise ohne Sonderangebot ist kostenlos für die erste Umbuchung und GBP 25 / EUR 35 für jede weitere Umbuchung derselben Buchung.
12.2 Die Umbuchungsgebühren können von Zeit zu Zeit angepasst werden. Norfolkline teilt jegliche Änderungen zum Zeitpunkt der Umbuchungsanfrage mit.
12.3 Für Änderungen der Uhrzeit oder des Datums der Reise kann ein Zuschlag berechnet werden, wenn der Preis für die umgebuchte Reise höher ist als der Preis für die ursprüngliche Reise.
13. BESCHRÄNKUNGEN FÜR PRIVATFAHRZEUGE
13.1 Wenn Ihr Privatfahrzeug, einschließlich Dachgepäckträger und darauf geladenen Gegenständen, eine Gesamthöhe von 4,8m überschreitet, müssen Sie Norfolkline dies bei der Buchung mitteilen. Die Annahme der Buchung ist Gegenstand der Sicherheitsbestimmungen an Bord.
13.2 Bei nicht erfolgter vorheriger Mitteilung behält sich Norfolkline das Recht vor, den Transport von Privatfahrzeugen, die diese Höhe überschreiten, zu verweigern oder einen Aufschlag für diese Fahrzeuge zu berechnen.
14. KABINEN / PULLMAN -SITZE
14.1 Die Unterbringung in Kabinen oder auf Pullman-Sitzen ist auf allen Überfahrten für alle beförderten Passagiere vorgeschrieben.
14.2 Kindern über 2 Jahre muss ein Bett in einer Kabine oder ein Pullman-Sitz zugewiesen werden.
15. MINITRIP
15.1 Die Preise für Minitrips gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit; sie können nicht mit anderen Angeboten kombiniert werden.
15.2 Bei der Änderung des Datums für eine Minitrip-Buchung kann statt des Minitrip-Preises der Standardpreis in Rechnung gestellt werden.
15.3 Alle Reisen müssen an dem auf dem Buchungsformular angegeben Datum beendet sein.
15.4 Alle Minitrip-Tarife gelten auf der Basis einer Hin- und Rückfahrt.
15.5 Bei nicht beendeten Reisen gelten keine Rückerstattungen.
16. KINDER OHNE BEGLEITUNG
16.1 Kinder bis zum Alter von 16 Jahren müssen von einem verantwortlichen Erwachsenen, den Eltern oder dem Vormund begleitet werden.
16.2 Von unbegleiteten Kindern zwischen 16 und 18 Jahren kann verlangt werden, dass sie ein Erlaubnisschreiben ihrer Eltern oder ihres Vormundes mit sich führen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren, ehe Sie Ihre Maßnahmen treffen.
17. IDENTIFIZIERUNG
17.1 Norfolkline behält sich das Recht vor, die Einschiffung von Passagieren zu verweigern, die nicht für alle Routen über die erforderlichen Reise-, Identifizierungs- und Visumdokumente verfügen.
17.2 Alle Passagiere müssen ein Identifizierungsdokument mit Foto in Form eines gültigen Reisespasses oder eines gültigen nationalen Lichtbildausweises eines EU -Landes beim Einchecken bei Norfolkline vorlegen.
18. GEPÄCK
18.1 Im Interesse der Sicherheit und des Komforts sind je Person zwei Gepäckstücke in den vorgesehenen Passagierunterkünften zugelassen.
18.2 Die Passagiere sind zuständig für das Tragen und Befördern ihres eigenen Gepäcks zum und vom Schiff sowie für dessen Sicherheit. An Bord zurückgelassenes Gepäck kann als Sicherheitsrisiko angesehen und entsprechend behandelt werden.
19. RECHT AUF VERWEIGERUNG DES TRANSPORTS
19.1 Die Norfolkline behält sich das Recht vor, Kunden den Transport zu verweigern, die nach Erachten der Gesellschaft unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, eine Bedrohung für andere Passagiere oder das Personal, entweder aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen des Reisekomforts, darstellen könnten.
20. SICHERHEIT / DURCHSUCHUNG
20.1 Privatfahrzeuge und Gepäck können durchsucht werden. Verbotene Materialien oder Stoffe werden beschlagnahmt. Passagiere, die eine solche Durchsuchung verweigern, sind zur Überfahrt nicht zugelassen. Privatfahrzeuge und Gepäck werden im Hafenbereich ebenfalls durch die Behörden durchsucht. Norfolkline ist nicht haftbar, wenn Passagieren oder Gepäck infolge solcher Durchsuchungen die Überfahrt verweigert wird.
21. WAFFEN
21.1 Passagiere müssen ihre Absicht Waffen (einschließlich Nachbildungen) und Munition mit sich zu führen zum Zeitpunkt der Buchung anmelden, dies beim Callcenter mindestens 24 Stunden vor der Abreise bestätigen und Norfolkline beim Einchecken darüber informieren.
21.2 Für das Mitführen von Waffen gelten die Bedingungen von Klausel 10.5 der Bedingungen für Norfolkline-Fährpassagiere.
22. GEFÄHRLICHE STOFFE
22.1 Passagiere müssen alle entflammbaren, explosiven oder andere gefährliche Substanzen beim Einchecken melden. Kraftstofftanks dürfen nicht randvoll gefüllt sein. Kraftstoffkanister sind nicht gestattet und werden beim Einchecken beschlagnahmt. Gasflaschen müssen verschlossen sein. Die Höchstmenge an Propan / Butan, die mitgeführt werden darf, beträgt 47kg. Sauerstoff / Acetylengase dürfen lediglich zu Instandhaltungsarbeiten mitgeführt werden. Ein Acetylen- oder Propan-/Butanzylinder von maximal 35kg Bruttogewicht und ein Sauerstoffzylinder von maximal 40kg Bruttogewicht dürfen mitgeführt werden, doch die Zylinder dürfen nicht höher als 1m sein und müssen vor der Einschiffung von jeglichen Geräten abgeklemmt werden. Keine anderen brennbaren Gase oder Flüssigkeiten der Klasse 2 oder 3 dürfen sich im gleichen Fahrzeug befinden.
23. FALSCHE INFORMATION
23.1 Falsche oder ungenaue Informationen, die Norfolkline mitgeteilt werden bei der Buchung in Bezug auf (jedoch nicht beschränkt auf) die Identifizierung des Fahrzeugtyps, Passagierdaten, Passagieranzahl sowie jede andere Information, die Norfolkline beim Buchungsvorgang benötigt oder verlangt, können die Zahlung eines Zuschlags bewirken.
24. FRACHT
24.1 Für Geschäftsfahrzeuge gelten zusätzliche oder unterschiedliche Tarife und/oder Zuschläge.
25. FAHRPLÄNE IN DER WEIHNACHTSZEIT
25.1 Während der Weihnachtszeit ändert Norfolkline die Fahrpläne. Bitte informieren Sie sich über die geänderten Fahrzeiten, ehe Sie buchen.